Solarwärme Bracht eG (SWB) Stadtteile Bracht | Bracht-Siedlung
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Termine 2025

Deckelbau - Phase 1 abgeschlossen, Phase 2 läuft

Nach Abdeckung des Speichers mit den ersten beiden Isolierschichten und dem Geogitter hat die zwete Phase begonnen. 

Jetzt werden rosafarbene XPS-Platten (extrudiertes Polystyrol bzw. Styrodur). Der Hartschaum ist ein geschlossenzelliger, harter Dämmstoff. Das Polystyrol wird dazu unter Zusatz von Kohlendioxid in einem Extruder zu Dämmplatten aufgeschäumt.

 

Die Arbeitseinsätze werden den Helfern über Whatsapp, Telefon oder mail bzw. in direkter Absprache mitgeteilt.

 

Terminabsprachen vor Ort und über die bekannten Kanäle.

 

 

 

Dienstag 10. Juni 2025

 

generalversammlung

Solarwärme Bracht eG - Lohweg 16 - 35282 Rauschenberg

 

Einladung zur Generalversammlung der Solarwärme-Bracht e.G. am

Dienstag, den 10. Juni 2025, 19 Uhr MZH-Bracht

Alle Mitglieder der SWB sind zu diesem Termin eingeladen.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024

4. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

5. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024

6. Beschlussfassung über die Entlastung

a) der Mitglieder des Vorstandes

b) der Mitglieder des Aufsichtsrates

7. Bericht über die Prüfung der Genossenschaft Solarwärme-Bracht durch den Genossenschaftsverband

8. Beschluss über die Fortführung der Wärmepreisstruktur

9. Verschiedenes

Für etwaige Anträge zur Tagesordnung oder sonstige Anliegen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich bis spätestens 31.05.2025 beim Vorstandsvorsitzenden Helgo Schütze ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

Hinweis auf §26 Ausübung der Mitgliedsrechte unserer Satzung:

(3) Mitglieder oder deren gesetzliche Vertreter bzw. zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen (§ 43 Abs. 5 Genossenschaftsgesetz). Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds (§ 7) können das Stimmrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, Kinder oder Ehegatten der Kinder eines Mitglieds sein. Investierende Mitglieder können nur von anderen investierenden Mitgliedern bevollmächtigt werden und nur an andere investierende Mitglieder Vollmacht erteilen.

(4) Stimmberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter oder Bevollmächtigte müssen ihre Vertretungsbefugnis in der Versammlung schriftlich nachweisen.

 

 

Samstag, 14. Juni 2025

Besichtigungstermin für Nahwärmeinitiativen

An diesem Tag werden wir eine Informationsveranstaltung durchführen.

13 Uhr Mehrzweckhalle-Bracht, Lohweg - Geschichte, Entwicklung, Schwierigkeiten und Lösungen

14 Uhr Besichtigung Speicher, Solarfeld und Energiezentrale im Aufbau

 

Der Termin 14. Juni ist bereits ausgebucht. Ein weiterer Termin wird im August stattfinden.

 

 

 

Teilnahmeanfragen per e-mail unter r.vogt@solarwaerme-bracht.de

 

 

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