Zunächst zur Erinnerung zum Sekundäranschluss:
1. Zuerst ein Angebot des Heizungsbauers einholen, ebenso die BzA-Nummer eines Energieberaters.
2. Antrag bei der KfW stellen
3. Erst nach Bewilligung des Antrags die Umbaumaßnahmen beauftragen.
4. Nach Installation des Hausanschlusses die BnD-Nummer (Bescheinigung des Energieberaters nach Durchführung) mit den Rechnungen bei der KfW einreichen.
A) Für die ersten 30 % müssen im Wesentlichen nur persönliche Angaben ergänzt werden.
B) Für die weiteren 20 % braucht man MELDEBESCHEINIGUNG und GRUNDBUCHAUSZUG. (10 % bei Häusern mit Einliegerwohnung)
C) Kann man den Einkommensbonus (i) beantragen, also insgesamt 70%, geht die Beantragung in einem Schritt.
Allerdings werden hier EINKOMMENSTEUERBESCHEIDE aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung benötigt. Dies ist bei Personen, die seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben haben, ein kleines Problem. In diesen Fällen müssen beim Finanzamt die Einkommensteuerbescheide der entsprechenden Jahre im Nachhinein beantragt werden.
Das ist aber nicht sehr kompliziert, da nur der Mantelbogen ausgefüllt und zum Finanzamt geschickt werden muss.
Der Mantelbogen kann beim Finanzamt angefordert werden
oder auf der Internetseite
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
heruntergeladen werden.
Dort auf „STEUERFORMULARE“ dann „EINKOMMENSTEUER“ klicken und danach die entsprechenden Mantelbögen herunterladen oder online ausfüllen. Danach das Ganze ans Finanzamt schicken und auf baldigen Bescheid hoffen.
Genossen ohne Internetzugang müssen sich ohnehin an eine Person ihres Vertrauens wenden, um die Antragsangelegenheiten auszuführen, da der Staat keine Rücksicht auf Personen kennt, die sich den elektronischen Medien verweigern.
(i) Bei Selbstnutzung der Immobilie können Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro einen Einkommensbonus beantragen
(Informationen nach unseren Erfahrungen und Recherchen - alle Angaben ohne Gewähr)